Hausordnung

Hausordnung | ROXY KINO ABENSBERG

Mit dem Betreten und dem Aufenthalt in den Räumlichkeiten erkennt der Besucher die nachfolgenden Bestimmungen der Hausordnung des Betreibers als für sich rechtlich verbindlich an.

 

  1. Geltungsbereich dieser Hausordnung ist das gesamte Kino-Gebäude inklusive Zugang sowie gegebenenfalls dazugehörige Außenanlagen. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behält sich das Kino das Recht vor, einen Hausverweis oder ein Hausverbot zu erteilen und/oder sonstige geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.

 

  1. Der Zutritt zu den Kinosälen ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Der auf der Eintrittskarte angegebene Kinosaal, Datum und Uhrzeit sowie die Reihen- und Sitzplatznummer sind verbindlich. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 100,- verpflichtet und erhalten Hausverbot.

 

  1. Aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, u.a. des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, ist das Kino verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Freiwilligen Kontrolle der Filmwirtschaft (FSK-Altersfreigabe) zu achten. Diese Bestimmungen sind in jedem Fall bindend und können weder durch das Einverständnis noch durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder sonstiger Personen umgangen werden. Im Zweifelsfall ist das Alter durch ein entsprechendes Dokument (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) dem Kinopersonal nachzuweisen. Die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie im Kinoprogramm. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gerne.

 

  1. Das Mitbringen sowie der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.

 

  1. Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht jährlich enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionenbereich und ist eine strafbare Handlung. Aus diesem Grund sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen in unseren Kinosälen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Theaterleitung untersagt. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihern) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung – Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, GVU usw.) als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahmung von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

 

  1. Um das widerrechtliche Mitschneiden von Filmen sowie die Mitnahme eigener Speisen und Getränke zu vermeiden, behält sich das Kino das Recht vor, Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch zu kontrollieren. Gäste sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Im Falle einer Weigerung behält sich das Kino jedoch das Recht vor, diesen Gästen den Eintritt zu verwehren.

 

  1. Das Roxy Kino Abensberg ist in keinerlei Hinsicht verantwortlich für den Inhalt der vorgeführten Filme. Weiterhin übernehmen wir keine Garantie für die Qualität der Filme und haften auch nicht für eventuell daraus resultierende körperliche oder psychische Schäden.

 

  1. Über Mängel an der Kinovorstellung an Bild, Ton und sonstigen Störungen im Ablauf, hat der Besucher das Kinopersonal sofort bei Feststellung zur Beseitigung des Mangels in Kenntnis zu setzen. Nach Ende der Vorstellung gilt die Leistung des Betreibers als einwandfrei erbracht.

 

  1. Alle Leistungen und Produkte des Betreibers wie Gutscheindosen, Gutscheine, Quittungen, Wechselgeld, Eintrittskarte, Speisen, Getränke etc. sind sofort nach Erhalt auf Sache, Inhalt und Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind, auch unmittelbar nach Verlassen der Kasse, in jedem Fall ausgeschlossen.

 

  1. Das Parken von Fahrzeugen auf dem Kinoparkplatz ist nur Kinobesuchern auf den markierten Flächen und ausschließlich über die Dauer des Aufenthalts im Kino gestattet. Das Abstellen über Nacht bzw. außerhalb der Öffnungszeiten ist somit untersagt. Unberechtigt abgestellt Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt werden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug und die Verursachung von Schäden an anderen Fahrzeugen haftet der jeweilige Verursacher. Der Parkplatz wird nicht überwacht.

 

  1. Im gesamten Kinogebäude herrscht Rauchverbot.

 

  1. Das Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt.

 

  1. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und ähnlichen Gegenständen ist im Gebäude untersagt.

 

  1. Aus hygienischen Gründen und besonders zur Vermeidung von Unfällen sind im Gebäude geeignete und sicheren Stand gebende Schuhe zu tragen. Das Laufen oder Rennen ist strikt untersagt.

 

  1. Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen oder Gegenständen, von denen in irgendeiner Art und Weise eine Gefahr ausgehen kann, ist untersagt. Für die Kinosäle gilt darüber hinaus ein Mitnahmeverbot für sperrige oder übergroße Gegenstände (z.B. Sporttaschen, Koffer, Motorradhelme, große Rucksäcke etc.). Für die Verwahrung sperriger oder übergroßer Gegenstände wenden Sie sich bitte an das Kinopersonal.

 

  1. Der Aufenthalt in unserem Foyer ist nur in Verbindung mit einem Kino-/ Veranstaltungsbesuch, dem beabsichtigten Kauf eines unserer Produkte oder zu Informationszwecken gestattet.

 

  1. Kinder bis einschließlich elf Jahren sind durch Erziehungsberechtigten oder personen-sorgeberechtigte Personen über die gesamte Dauer des Aufenthalts im Gebäude zu begleiten und zu beaufsichtigen.

 

  1. Der Aufenthalt von Tieren, z.B. Hunden, in den Kinosälen ist untersagt.

 

  1. Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist verboten. Mobiltelefone und sonstige Gegenstände, von denen eine elektromagnetische Strahlung ausgeht, müssen vor Betreten der Kinosäle ausgeschaltet werden.

 

  1. Für Wertgegenstände, Garderobe und sonstige in das Gebäude mitgebrachte Gegenstände lehnt das Kino bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Fremdeinfluss jegliche Haftung ab. Fundsachen sind beim Kinopersonal abzugeben.

 

  1. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Gebäudes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die sich erst innerhalb des Gebäudes in einen derartigen Zustand versetzen. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen belästigen, bedrohen, gefährden , verletzen oder eine Filmvorführung stören. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

 

  1. Für Schäden, Verletzungen oder Störungen, die gegen einen Kinobesucher durch Dritte (z.B. weitere Kinobesucher) verursacht werden, haftet der Verursacher selbst. Die Wahrnehmung etwaiger Ansprüche gegen den Verursacher liegt beim Geschädigten selbst. Der Betreiber leistet keine Aufsicht und keine Gewährleistung.

 

  1. Personen, die in irgendeiner Art und Weise das Kinogebäude, dessen Einrichtungen oder andere Inventarteile mutwillig beschmutzen, beschädigen, demontieren oder entfernen, werden des Kinos verwiesen und mit einem Hausverbot belegt. Das Kino behält sich die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen bedrohen, gefährden oder verletzen oder den geregelten Betriebsablauf auf andere Art und Weise stören. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

 

  1. Das Verteilen oder Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, anderen Druckerzeugnissen, Werbeartikeln oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino untersagt.

 

  1. Betteln, Hausieren, das Feilbieten von Waren, Musizieren sowie sonstige Auftritte künstlerischer Natur sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kino untersagt.

 

  1. Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der technischen Betriebsräume, Theken, Lager sowie der Verwaltungsräume nur zum Dienst eingeteilten Mitarbeitern des Betriebs erlaubt. Besucher und dienstfreie Mitarbeiter betreten und verlassen das Kinogebäude ausschließlich über die dafür vorgesehenen Ein- und Ausgänge.

 

  1. Zur Wahrung störungsfreier Betriebsabläufe oder in Gefahrenfällen ist den Anweisungen der Kino- Mitarbeiter in jedem Fall Folge zu leisten.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Roxy Kino Abensberg!

 

Stand: Mai 2024