Jugendschutz
Das Roxy Kino Abensberg nimmt den Jugendschutz ernst – nicht als Formalität, sondern weil es zum guten Kinobetrieb dazugehört. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu Altersfreigaben, gesetzlichen Regelungen und unserem Umgang damit im Alltag.
Die FSK-Altersfreigaben
Alle in Deutschland offiziell aufgeführten Kinofilme werden von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) geprüft und mit einer Altersfreigabe versehen. Die Freigabe erscheint im Programm direkt beim jeweiligen Film. Diese Kennzeichnung ist rechtlich bindend – sie gilt unabhängig davon, ob Eltern oder andere Erziehungsberechtigte dabei sind.
| Freigabe | Was das bedeutet |
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o.A. Ohne Altersbeschränkung
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Für alle Zuschauer geeignet, unabhängig vom Alter. |
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6 Ab 6 Jahren
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Kinder unter 6 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. |
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12 Ab 12 Jahren
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Kinder ab 6 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt. Unter 6 Jahren kein Einlass. |
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16 Ab 16 Jahren
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Keine Ausnahmen. Kein Einlass unter 16 Jahren, auch nicht mit Begleitung. |
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18 Keine Jugendfreigabe
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Ausschließlich für Erwachsene ab 18 Jahren. Kein Einlass für Minderjährige. |
Ausweispflicht bei Altersfreigaben
Bei Filmen ab FSK 12, 16 oder 18 kontrolliert das Kinopersonal das Alter. Wer jünger wirkt, als er ist, muss damit rechnen, nach einem gültigen Lichtbildausweis gefragt zu werden. Akzeptiert werden:
- Personalausweis
- Reisepass
- Schülerausweis (mit Geburtsdatum und Lichtbild)
Ohne gültigen Altersnachweis ist kein Einlass möglich – unabhängig von etwaiger Begleitung durch Erwachsene.
Begleitung durch Erziehungsberechtigte
Bei FSK-12-Filmen ist die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten für Kinder ab 6 Jahren ausreichend. Bei FSK-16 und FSK-18 gibt es diese Ausnahme nicht. Die FSK-Einstufung ist in diesen Fällen absolut und kann nicht durch Begleitung umgangen werden.
Spätvorstellungen und Jugendliche
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt neben Altersfreigaben auch die Anwesenheitszeiten im Kino. Kinder und Jugendliche dürfen Filmveranstaltungen grundsätzlich nur bis zu folgenden Uhrzeiten besuchen:
- Kinder bis 13 Jahre: bis 20:00 Uhr (mit Begleitung bis 22:00 Uhr)
- Jugendliche 14–15 Jahre: bis 22:00 Uhr (mit Begleitung bis 24:00 Uhr)
- Jugendliche 16–17 Jahre: bis 24:00 Uhr
Spätere Vorstellungszeiten gelten damit automatisch nur für Volljährige.
Unser Umgang damit im Kino
Unsere Mitarbeiter sind angehalten, die FSK-Freigaben konsequent durchzusetzen. Das ist keine Schikane – wir sind gesetzlich dazu verpflichtet und tragen Verantwortung gegenüber den Familien, die uns ihr Vertrauen geben. Wenn es zu einer Alterskontrolle kommt, bitten wir um Verständnis.
Bei Fragen zur Altersfreigabe eines bestimmten Films hilft das Personal an der Kasse gerne weiter. Die Einstufung findest du auch direkt im Programm auf dieser Website.